 |
Vorsorgeuntersuchungen – Bei ambulanten Vorsorge - unter suchungen (z. B. Krebsvorsorge, HIV-Test, Osteoporose-Prävention) werden bis zu 100 % der Aufwendungen erstattet. |
 |
Zuzahlungen – Die Praxisgebührzuzahlungen für ärztlich verordnete Verband-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, vollstationäre Behandlung, medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter sowie Fahrkosten werden zu 100% erstattet. |
 |
Sehhilfen – 100% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten. Das sind bis zu 200 € bzw. sogar bis zu 300 € (Selbst wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Erstattung leistet: Maßgeblich ist jeweils der erstattungsfähige Rechnungsbetrag) bei Nichtinanspruchnahme während der vorangegangenen 36 Monate. In den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn beträgt die Erstattung maximal 50 €. |
 |
Krankenhauswahl – 100% der Mehrkosten, wenn Sie sich für ein anderes als das in der ärztlichen Einweisunggenannte Krankenhaus entscheiden. |
 |
Krankenschutz im Ausland – Bis zu 45 Tage lang 100 % aller aus Krankheit oder Unfällen resultierender Kosten: Transport, medizinische Leistungen, Rücktransport nach Hause sowie Anreise einer angehörigen Person. Inklusive der Organisation aller notwendigen Vorgänge – bei Notfällen ist unser Auslandsservice rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar. |