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Zahnbehandlungen – 100% des Rechnungsbetrages.Als Zahnbehandlung gelten chirurgische Maßnahmen, Füllungen, paradontologische Leistungen, Schienen und Aufbissbehelfe sowie Wurzelkanalbehandlungen. |
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Zahnprophylaxe – 100% der Kosten für professionelle Erstellung eines Mundhygienestatus, Fluoridierung, Kariesrisikodiagnostik, Speicheltest zur Keimbestimmung, Versiegelung und Zahnreinigung. |
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Kieferorthopädische Behandlung – 80% Kostenübernahme, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber einer GKV besteht! Für nicht unter diesen Leistungsanspruch fallende Behandlungen werden aufgrund der Mehrkostenvereinbarung 80% des Betrages erstattet (maximal 600 € je behandeltem Kiefer). Darunter fallen insbesondere Mini-Metall-Gold, Keramik- und Kunst stoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen, Lingualtechnik, fest sitzende Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, fest sitzendeLückenhalter, (Teil-)Bögen, funktions analytische bzw. funktionstherapeutische Maßnahmen. |
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