CSS.flexi zahn

CSS.flexi zahn

flexi ZB (Zahnbehandlung): Zahnärztlicher Tarif, Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie: 100-0-80%, GOZ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Tarif zum Risikobeitrag (ohne Altersrückstellungen),
flexi ZE basis (Zahnersatz): Zahnärztlicher Tarif, Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie: 0-40-0% (Erstattung Zahnersatz auch ohne GKV-Vorleistung), GOZ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Tarif zum Risikobeitrag (ohne Altersrückstellungen)
oder
flexi ZE top (Zahnersatz): Zahnärztlicher Tarif, Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie: 0-90-0% (Erstattung Zahnersatz auch ohne GKV-Vorleistung), GOZ: bis zum Höchstsatz (3,5-fach), Tarif zum Risikobeitrag (ohne Altersrückstellungen).


Zahnärztliche Leistungen

  ZB und ZE basis ZB und ZE top
Zahnbehandlung Der VR erstattet 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
Der VR erstattet 100% der Aufwendungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe. Sofern Anspruch auf Leistungen der GKV besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
Inlays 40% bei Nachweis 10 Jahre Vorsorge, 35% bei Nachweis 5 Jahre Vorsorge, sonst 30%. Die max. Erstattung beträgt incl. GKV Vorleistung 80% des Rechnungsbetrages. 90% bei Nachweis 10 Jahre Vorsorge, 85% bei Nachweis 5 Jahre Vorsorge, sonst 80% abzügl. eventueller GKV Vorleistung. 100% bei Regelversorgung.
Zahnersatz 40% bei Nachweis 10 Jahre Vorsorge, 35% bei Nachweis 5 Jahre Vorsorge, sonst 30%. Die max. Erstattung beträgt incl. GKV Vorleistung 80% des Rechnungsbetrages. 100% bei Regelversorgung. 90% bei Nachweis 10 Jahre Vorsorge, 85% bei Nachweis 5 Jahre Vorsorge, sonst 80% abzügl. eventueller GKV Vorleistung. 100% bei Regelversorgung.
Kieferorthopädie Erstattet werden 80%, wenn für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht.
Sofern für die Behandlung grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, 80% max 600,- Euro je behandeltem Kiefer für sogenannte Mehrkostenvereinbarungen für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.
Erstattet werden 80%, wenn für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht.
Sofern für die Behandlung grundsätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, 80% max 600,- Euro je behandeltem Kiefer für sogenannte Mehrkostenvereinbarungen für die gesamte kieferorthopädische Behandlung.
Material- und Laborkosten Gemäß der tariflichen Erstattungssätze.
Gemäß der tariflichen Erstattungssätze.
Zahnstaffel Nein Nein
Leistungen über GOZ? Der Tarif leistet bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Der Tarif leistet bis zu den Höchstsätzen der GOZ.
Heil- und Kostenplan Die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes wird bei geplanten umfangreicheren Behandlungen empfohlen. Die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes wird bei geplanten umfangreicheren Behandlungen vom empfohlen.
Beitragsrückerstattung Der Tarif sieht einen Schadenfreiheitsrabatt bis zu 25% vor.
Der Tarif sieht einen Schadenfreiheitsrabatt bis zu 25% vor.
Praxisgebühr Nein, keine Leistungen. Nein, keine Leistungen.

Allgemeine Infos

Wartezeiterlaß Ja, für Zahnbehandlung und Prophylaxe.
Mindestlaufzeit des Vertrages 1 Jahr
Kündigungstermin Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
Erstattung ohne GKV-Vorleistung Ja.
Weltgeltung
Außerhalb EU 1 Monat, bei medizinischer Notwendigkeit weitere 2 Monate.
Auslandsreiseschutz
Ja, 45 Tage, inkl. Rücktransport.

Besonderheiten

Tarif ZE basis und ZE top können nicht zusammen gewählt werden.
Der Tarif sieht keine Bildung von Alterungsrückstellungen vor. Die monatlichen Beitragsraten richten sich nach der Beitragsgruppe des erreichten Alters.


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