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Riester-Förderung nach 10a, 79ff. EStG möglich. |
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist möglich. |
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Privater Weiterführung der Verträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnises möglich. |
Einfache, kostengünstige Verwaltung. |
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Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein notwendig. |
Auslagerung des Anspruchs (Outsourcing), dadurch Bilanzneutralität. |
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Flexible Vertragsgestaltung. |
Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein a.G. |
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Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Steuerlast im Zeitpunkt des Rentenbezugs i.d.R. deutlich geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit |
Keine betriebsfremden Risiken |
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Beiträge bis zu 4% der BBMG steuer- und sozialversicherungsfrei (sozialversicherungsfrei bis 2008) |
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn. |