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Beiträge bis zu 4% der BBMG steuer- und sozialversicherungsfrei. |
Die Abwicklung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung ist möglich. |
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Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder Ausscheidens aus dem Unternehmen ist eine private Weiterführung des Vertrages möglich, sofern unverfallbare Ansprüche vorliegen. |
Geringer Verwaltungs- aufwand, da dieser durch die rechtlich selbständige Pensionskasse übernommen wird. |
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Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Steuerlast im Zeitpunkt des Rentenbezugs i.d.R. deutlich geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit. |
Eine Beitragszusage mit Mindestleistung ist möglich. |
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Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung. |
Die Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers ist nicht bilanzierungspflichtig. |
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Keine Insolvenz- sicherungspflicht über den PSVaG. |
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Risikoabsicherung bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen möglich. |
Kein Versorgungsrisiko aus dem Leistungsversprechen, da sich die Ansprüche des Arbeitnehmers bzw. seiner Angehörigen unmittelbar gegen die Pensionskasse richten. |
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Auch Gesellschafter-Geschäftsführer können die Förderung nach 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich in Anspruch nehmen. |
Senkung von Lohn- nebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis 2008. |
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Sichere Kapitalanlage durch Versicherungsaufsicht gegeben. |
Keine Mindest- arbeitnehmerzahl. |
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Wahlrecht zwischen Renten- und Kapitalleistung. |
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