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Direktversicherung

Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer als versicherte Person eine Renten- bzw. Lebensversicherung ab. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und dieser zahlt auch die Beiträge über Gehaltsumwandlung oder Arbeitgeberzuschuß.
Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht ( nur Gehaltsumwandlung ) und die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Dank der attraktiven Fördermöglichkeiten ist die Direktversicherung eine gute Lösung, die wenig Aufwand erfordert und somit eines der Kernprodukte der betrieblichen Altersvorsorge.

 

Vorteile

Für Sie als Arbeitnehmer  Für Sie als Arbeitgeber 
Riester-Förderung nach 10a, 79ff. EStG möglich.   Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist möglich.  
Privater Weiterführung der Verträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnises möglich.   Einfache, kostengünstige Verwaltung.  
Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein notwendig.  Auslagerung des Anspruchs (Outsourcing), dadurch Bilanzneutralität.  
Flexible Vertragsgestaltung.   Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein a.G.  
Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Steuerlast im Zeitpunkt des Rentenbezugs i.d.R. deutlich geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit   Keine betriebsfremden Risiken  
Beiträge bis zu 4% der BBMG steuer- und sozialversicherungsfrei (sozialversicherungsfrei bis 2008)   Arbeitgeberfinanzierte Beiträge mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn.  

 

Interessiert? Dann setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung. Kontakt

 

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