Direktversicherung
Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung.
Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer als versicherte Person eine Renten- bzw. Lebensversicherung ab. Der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber und dieser zahlt auch die Beiträge über Gehaltsumwandlung oder Arbeitgeberzuschuß.
Der Arbeitnehmer erhält ein unwiderrufliches Bezugsrecht ( nur Gehaltsumwandlung ) und die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag. Dank der attraktiven Fördermöglichkeiten ist die Direktversicherung eine gute Lösung, die wenig Aufwand erfordert und somit eines der Kernprodukte der betrieblichen Altersvorsorge.
Vorteile
| Für Sie als Arbeitnehmer | Für Sie als Arbeitgeber |
| Riester-Förderung nach 10a, 79ff. EStG möglich. | Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung ist möglich. |
| Privater Weiterführung der Verträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnises möglich. | Einfache, kostengünstige Verwaltung. |
| Keine Beiträge an den Pensions-Sicherungsverein notwendig. | Auslagerung des Anspruchs (Outsourcing), dadurch Bilanzneutralität. |
| Flexible Vertragsgestaltung. | Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein a.G. |
| Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter. Steuerlast im Zeitpunkt des Rentenbezugs i.d.R. deutlich geringer als zur Zeit der Erwerbstätigkeit | Keine betriebsfremden Risiken |
| Beiträge bis zu 4% der BBMG steuer- und sozialversicherungsfrei (sozialversicherungsfrei bis 2008) | Arbeitgeberfinanzierte Beiträge mindern als Betriebsausgaben den zu versteuernden Gewinn. |
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