Unterstützungskasse
Die Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen und ein Durchführungsweg mit Tradition, getragen von einem oder mehreren Mitgliedern den sogenannten Trägerunternehmen.
Eine Unterstützungskasse kann auch von einem Versicherungsunternehmen als überbetriebliche Versorgungseinrichtung betrieben werden, das sind i.d.R. die rückgedeckten Unterstützungskassen.
Zur Absicherung der Ansprüche aus der Betriebsrente schließen Unterstützungskassen grundsätzlich eine Renten- oder Lebensversicherung ab, aus deren Leistung die spätere Betriebsrente gezahlt wird.
Fällige Versorgungseinrichtungen und unverfallbare Leistungsansprüche aus einer Unterstützungskasse sind insolvenzpflichtig.
Die Vorteile
| als Arbeitnehmer | als Arbeitgeber |
| Nachgelagerte Besteuerung. | geringer Verwaltungsaufwand. |
| Beim Arbeitsplatzwechsel bleiben Ansprüche erhalten. | Auslagerung des Versorgungsrisikos. |
| Beiträge in beliebiger Höhe per Gehaltsumwandlung sind steuerfrei und bis 2008 bis 4 % der BBMG sozialversicherungsfrei. | Bilanzneutralität. |
| Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind sozialversicherungsfrei. |
Interessiert? Dann setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung. Kontakt
| Onlinedepot | Links| Über uns| Kontakt| Impressum/AGB| |
|
