Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit: Das unterschätzte Risiko.
Absichern ist ein Muss!
Die gesetzliche Absicherung seit dem 01.01.2001:
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Umwandlung der Berufsunfähigkeits- in eine Erwerbsminderungsrente für alle nach 1961 Geborenen entfällt der Berufsschutz: Kann eine andere (auch geringer qualifizierte und bezahlte) Tätigkeit ausgeübt werden, besteht kein Anspruch auf Rente
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die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 34% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 39%)
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die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (ca. 17% des letzten Bruttogehalts statt wie bisher 26%)
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keinen Anspruch auf Rentenzahlungen hat, wer mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten kann
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Berufsanfänger erhalten i.d.R. keine Leistungen, da die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist
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Rentenabschlag: die vor dem 63. Lebensjahr ausbezahlte Erwerbsminderungsrente wird um bis zu 10,8% gekürzt
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In Deutschland wird jeder 4. Arbeitnehmer berufsunfähig. Das Risiko wird unterschätzt. Ohne private Vorsorge ist der finanzielle Ruin vorprogrammiert, da die staatliche Versorgung im Fall der Berufsunfähigkeit völlig unzureichend ist.
Sichern Sie Ihre Arbeitskraft ab und schließen Sie diese Versorgungslücke.
Interessiert? Dann setzten Sie sich doch mit uns in Verbindung. Kontakt